Ratgeber · Recht & Eichpflicht

Mess- und Eichgesetz: Eichpflicht für rund 100 Messgerätearten

Wer Ware nach Maß verkauft, braucht geeichte Geräte. Das Mess- und Eichgesetz von 2013 schreibt das für rund 100 Messgerätearten vor, von Waagen bis Zapfsäulen. Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro.

8 Min Lesezeit 1.758 Wörter 5 FAQs
Eike-Christian Ramcke
Eike-Christian RamckeGeschäftsführer · Verantwortlich gem. § 18 Abs. 2 MStV
Geprüft am

Wer in Deutschland gewerblich Ware nach Maß verkauft, kommt am Eichwesen nicht vorbei. Vom Brötchen im Supermarkt bis zum Liter Diesel an der Zapfsäule, vom Strom-Verbrauch in der Wohnung bis zum Audiometer in der HNO-Praxis: rund 100 Messgerätearten unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Geregelt ist das im Mess- und Eichgesetz (MessEG) vom 25. Juli 2013. Wer ohne geeichte Geräte arbeitet, riskiert Bußgelder bis 50.000 Euro und im schweren Fall Strafverfahren.

Die Rechtsgrundlage MessEG

Das Mess- und Eichgesetz wurde am 25. Juli 2013 verkündet (BGBl. I S. 2722) und löste das alte Eichgesetz aus 1985 ab. Wesentlicher Anlass war die Umsetzung der EU-Messgeräte-Richtlinie 2014/32/EU, die ab Januar 2016 unionsweit einheitliche Konformitätsanforderungen für 10 Messgeräte-Kategorien vorschrieb. Das MessEG trat in seinen Kernbestimmungen am 1. Januar 2015 in Kraft.

Ergänzt wird das Gesetz durch die Mess- und Eichverordnung (MessEV) vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010). Die MessEV regelt die Details: welche Geräte eichpflichtig sind, welche Eichfristen gelten, welche Konformitätsbewertungsverfahren zulässig sind. Anlage 2 zur MessEV listet die rund 100 Messgerätearten auf, Anlage 7 die Eichfristen.

§ 6 MessEG: die zentrale Vorschrift

Der Kern der Eichpflicht steht in § 6 MessEG. Sinngemäß: Wer im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr Messgeräte verwendet, deren Messergebnisse für die Bestimmung von Preisen, Mengen, Gewichten oder anderen wirtschaftlich relevanten Größen herangezogen werden, darf nur konforme und geeichte Geräte einsetzen.

Konkret heißt das: ein Bäcker, der Brot nach Gewicht verkauft, muss eine geeichte Waage haben. Ein Tankstellen-Betreiber, der Diesel in Liter abgibt, braucht geeichte Zapfsäulen. Ein Stromversorger, der Kilowattstunden abrechnet, muss geeichte Zähler einsetzen. Ein Arzt, der Audiogramme erstellt, braucht ein geeichtes Audiometer.

Ausgenommen sind Messungen, die rein internen Zwecken dienen (etwa interne Qualitätskontrolle in der Produktion). Auch der private Hausgebrauch ist nicht erfasst: wer für sich selbst eine Küchenwaage nutzt, braucht keine Eichung.

Die rund 100 eichpflichtigen Messgerätearten

Anlage 2 zur MessEV listet alle eichpflichtigen Geräte. Die wichtigsten Kategorien:

KategorieBeispieleTypische Eichfrist
WaagenEinzelhandel, Großhandel, Industrie2 bis 4 Jahre
ZapfsäulenTreibstoff, Gas, AdBlue2 Jahre
WasserzählerKalt- und Warmwasser5 bis 6 Jahre
WärmezählerHeizung, Fernwärme5 Jahre
StromzählerHaushalts- und Gewerbestrom8 bis 16 Jahre
GaszählerErdgas, Flüssiggas16 Jahre
VolumenmessgeräteTankwagen, Schankanlagen2 bis 5 Jahre
Medizinische GeräteBlutdruck, Audiometer, Augentonometer2 Jahre
LängenmessgeräteStoffballen, Schnur, Bretter2 Jahre
TaxameterTaxis, Mietwagen2 Jahre
PersonenwaagenApotheken, Reha-Einrichtungen4 Jahre

Hinzu kommen Spezialgeräte wie Reifendruckmessgeräte an Tankstellen (alle 2 Jahre), Atemalkoholmessgeräte der Polizei (jährlich) und Geschwindigkeitsmessgeräte für Bußgeldverfahren (jährlich).

Konformitätsbewertungsverfahren nach Modul B+D, B+F, B+H

Bevor ein Messgerät erstmalig in Verkehr gebracht wird, muss es ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Die Modul-Bezeichnungen kommen aus der EU-Messgeräte-Richtlinie:

  • Modul B: EU-Baumusterprüfung. Ein Prototyp wird auf Konformität mit den wesentlichen Anforderungen geprüft. Bescheinigung gilt für alle baugleichen Geräte.
  • Modul D: Qualitätssicherung der Produktion. Der Hersteller bestätigt, dass jedes Gerät dem geprüften Baumuster entspricht, überwacht durch eine notifizierte Stelle.
  • Modul F: Produktprüfung. Jedes einzelne Gerät wird vor der Inverkehrbringung geprüft.
  • Modul H: umfassende Qualitätssicherung. Der Hersteller hat ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System, das die Konformität sichert.

Kombinationen sind üblich: B+D für Waagen, B+F für medizinische Geräte, B+H für Stromzähler. Die Konformität wird mit der CE-Markierung und der Metrologie-Kennzeichnung (grünes M auf weißem Grund) dokumentiert.

Eichbehörden der Bundesländer

Die Eichung im operativen Vollzug ist Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene Eichbehörde, die in der Regel bei den Landesämtern für Mess- und Eichwesen angesiedelt ist. Beispiele:

  • Hamburg: Hamburgisches Landesamt für Mess- und Eichwesen, zugleich für Schleswig-Holstein zuständig.
  • Bayern: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht in München.
  • Nordrhein-Westfalen: Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW in Köln.
  • Sachsen: Sächsisches Landesamt für Mess- und Eichwesen in Chemnitz.

Daneben gibt es staatlich anerkannte Prüfstellen, die im Auftrag der Eichbehörden Eichungen durchführen können. Diese sind oft bei großen Versorgungsunternehmen oder Industrieverbänden angesiedelt.

Die PTB als nationales Metrologie-Institut

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig ist das nationale Metrologie-Institut der Bundesrepublik. Sie ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Aufgaben:

  • Realisierung der SI-Einheiten (Kibble-Waage für Kilogramm, Cäsium-Atomuhren für Sekunde, Stickstoff-Tripelpunktzellen für Kelvin und so weiter).
  • Baumusterprüfung für Messgeräte nach Modul B (Konformitätsbewertung).
  • Forschung und Entwicklung in der wissenschaftlichen Metrologie.
  • Internationale Vertretung im BIPM, in der OIML und in EURAMET.

Die PTB ist nicht selbst Eichbehörde im operativen Sinne, sondern stellt die wissenschaftliche Grundlage und prüft Baumuster. Die operative Eichung übernehmen die Landes-Eichbehörden.

Eichwesen Deutschland Struktur und Geräte PTB Braunschweig nationales Metrologie-Institut Baumusterprüfung Modul B Konformität Eichbehörden Länder operative Eichung Waagen 2-4 Jahre Zapfsäulen 2 Jahre Wasserzähler 5-6 Jahre Stromzähler 8-16 Jahre Gaszähler 16 Jahre Audiometer 2 Jahre Taxameter 2 Jahre Wärmezähler 5 Jahre Eichpflicht nach § 6 MessEG für rund 100 Messgerätearten Verstoß § 60 MessEG: Bußgeld bis 50.000 Euro Schwere Fälle § 50 MessEG: Geld- oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre
Eichwesen Deutschland: PTB als wissenschaftliche Grundlage, Eichbehörden der Länder im Vollzug

Bußgelder und Strafvorschriften

Das MessEG kennt zwei Stufen von Sanktionen. § 60 MessEG regelt Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeld bis 20.000 Euro geahndet werden (bei vorsätzlichen Verstößen bis 50.000 Euro). Beispiele:

  • Verwendung eines nicht geeichten Messgeräts im geschäftlichen Verkehr.
  • Verstoß gegen die Eichfrist (Gerät war einmal geeicht, Eichmarke ist aber abgelaufen).
  • Fehlende Konformitäts-Kennzeichnung bei Inverkehrbringen.
  • Mangelhafte Dokumentation der Wartungs-Historie.

Schwerwiegender ist § 50 MessEG: wer Messgeräte vorsätzlich so verändert, dass sie zum Nachteil des Verbrauchers unrichtige Messwerte liefern, begeht eine Straftat. Die Strafe ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Beispiele: ein Tankstellen-Betreiber, der eine Zapfsäule manipuliert, sodass weniger Treibstoff abgegeben wird als angezeigt. Oder ein Lebensmittelhändler, der eine Waage so einstellt, dass sie systematisch zu wenig Gewicht anzeigt.

Beispielfälle aus der Praxis:

  • Niedersachsen 2022: ein Lebensmittelhändler mit drei ungeprüften Waagen erhielt 8.500 Euro Bußgeld.
  • Bayern 2023: eine Tankstellen-Kette mit 12 abgelaufenen Zapfsäulen-Eichmarken zahlte 28.000 Euro.
  • NRW 2024: ein Gaststätten-Betreiber mit drei manipulierten Schankanlagen wurde wegen § 50 MessEG zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Eichmarke

Nach erfolgreicher Eichung bringt die Eichbehörde eine Eichmarke an. Die aktuelle Form ist ein farbiges Etikett mit Jahresangabe (Hauptstempel) oder ein eingeprägter Stempel (Nachstempel). Bei elektronischen Geräten kann die Eichmarke auch als Software-Plombe ausgeführt sein, die nach Manipulation einen Fehlercode auslöst.

Die Eichmarke darf nicht entfernt, beschädigt oder gefälscht werden. § 50 MessEG stellt solche Manipulationen unter Strafe. Wer ein Messgerät reparieren oder warten lässt, muss die Eichmarke beachten: Eingriffe in eichrelevante Komponenten erfordern eine Nacheichung.

Marktüberwachung und Stichproben

Die Eichbehörden führen regelmäßig Stichproben-Kontrollen durch, in der Regel ohne Vorankündigung. Schwerpunkte sind Lebensmittelhandel (Waagen), Tankstellen (Zapfsäulen) und Versorgungsunternehmen (Strom-, Wasser- und Gaszähler). Bei festgestellten Verstößen folgt entweder eine Mängelaufforderung mit Frist zur Nacheichung oder ein direkter Bußgeldbescheid.

Bei Verbraucher-Beschwerden (etwa wenn ein Kunde annimmt, an einer Tankstelle weniger Diesel bekommen zu haben als angezeigt) kann die Eichbehörde eine Sonderkontrolle durchführen. Die Mess-Genauigkeit wird in einem Vergleichsverfahren geprüft, oft mit Beteiligung der PTB als Schiedsstelle.

Die OIML als internationale Klammer

Die Organisation Internationale de Métrologie Légale (OIML) ist die internationale Schwester-Organisation des BIPM. Sie hat Sitz in Paris und entwickelt internationale Empfehlungen (OIML R-Recommendations) für gesetzliche Messgeräte. Beispiele: OIML R 76 für nichtselbsttätige Waagen, OIML R 117 für dynamische Messsysteme für Flüssigkeiten (Zapfsäulen), OIML R 49 für Wasserzähler.

Deutschland ist OIML-Vollmitglied. Die nationalen Eichvorschriften (MessEG, MessEV) übernehmen weitgehend die OIML-Empfehlungen, ergänzt durch die EU-Messgeräte-Richtlinie. Geräte, die nach OIML-Empfehlungen zertifiziert sind, werden in der Regel auch in Deutschland als konform anerkannt.

Praktische Konsequenzen für Betriebe

Wer einen Betrieb mit eichpflichtigen Messgeräten führt, hat einige Pflichten:

  • Inventarliste aller eichpflichtigen Geräte mit Standort, Hersteller, Seriennummer, letzter Eichung und nächster fälliger Eichung.
  • Wartungs-Routine zur Sicherstellung der Mess-Genauigkeit zwischen den Eichterminen.
  • Reaktion auf Eichmarken-Beschädigung: sofortige Stilllegung und Nacheichung beantragen.
  • Schulung des Personals zum sachgerechten Umgang mit den Geräten.
  • Dokumentation von Reparaturen und Eingriffen, die eine Nacheichung ausgelöst haben.

Größere Unternehmen führen oft ein Eich-Management-System, in dem alle Geräte automatisch zur Nacheichung erinnert werden. Tankstellen-Ketten haben in der Regel Verträge mit eingewiesenen Wartungsfirmen, die die Eichungen koordinieren.

Was die Eichpflicht für Betriebe konkret bedeutet

Wer im geschäftlichen Verkehr Messgeräte einsetzt, muss sie konform und geeicht halten. Das gilt für Bäcker, Tankstellen, Apotheken, Energieversorger, Arztpraxen und viele weitere Branchen. Verstöße sind nicht nur ein bürokratisches Problem, sondern können erhebliche Bußgelder oder bei Manipulation sogar Strafverfahren auslösen.

Die gute Nachricht: das System ist gut organisiert. Die Eichbehörden der Länder sind erreichbar, die PTB liefert wissenschaftliche Grundlagen, die EU-Messgeräte-Richtlinie schafft EU-weite Kompatibilität. Wer sich an die Eichfristen hält, die Eichmarken pflegt und Beschädigungen rechtzeitig meldet, hat als Betrieb keine Probleme. Wer dagegen Eichfristen ignoriert oder gar manipuliert, riskiert nicht nur Geld, sondern den Ruf seines Betriebs.

Wenn dir ein Fehler auffällt oder eine Quelle veraltet ist, schreib an info@akara-solutions.de, bestätigte Korrekturen dokumentieren wir auf /korrekturen/.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Geräte müssen geeicht werden?

Die Mess- und Eichverordnung (MessEV vom 11.12.2014) listet rund 100 Messgerätearten auf, die im geschäftlichen Verkehr geeicht sein müssen. Zu den wichtigsten gehören: Waagen im Einzelhandel, Großhandel und Industrie, Zapfsäulen für Treibstoffe und Gase, Wasserzähler und Wärmezähler in Wohnungen und Gewerbe, Stromzähler bei Elektrizitätsversorgern, Gaszähler in Haushalten und Industrie, medizinische Messgeräte wie Blutdruckmessgeräte und Audiometer, Volumen-Messgeräte für Getränke (etwa Bier-Schankanlagen mit Mengenangabe), Längen-Messgeräte im Handel (Stoffballen, Schnur), Taxameter und Personenwaagen in Apotheken. Die genaue Liste steht in Anlage 2 zur MessEV. Wer eines dieser Geräte gewerblich nutzt, fällt unter die Eichpflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Eichung und Kalibrierung?

Eichung ist ein staatlicher Akt: eine Eichbehörde prüft das Messgerät auf Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen und bringt eine Eichmarke an. Die Eichung ist gebührenpflichtig und nur durch eine staatliche oder staatlich anerkannte Stelle möglich (Eichämter der Bundesländer, staatlich anerkannte Prüfstellen). Kalibrierung dagegen ist eine private Mess-Dienstleistung: ein Kalibrier-Labor (oft DAkkS-akkreditiert) misst die Abweichung des Geräts gegen einen Referenz-Standard und stellt ein Kalibrier-Zertifikat aus. Kalibrierung ist kein staatlicher Akt und ersetzt nicht die Eichung. Im wissenschaftlichen und industriellen Kontext ist Kalibrierung verbreitet, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern ist Eichung verpflichtend.

Wie lange ist eine Eichung gültig?

Die Eichfristen variieren je nach Geräteart zwischen 2 und 16 Jahren, geregelt in Anlage 7 zur MessEV. Wichtige Beispiele: Waagen für Einzelhandel und Lebensmittelproduktion alle 2 Jahre, nichtselbsttätige Waagen für Industrie alle 2 bis 4 Jahre, Zapfsäulen für Treibstoff alle 2 Jahre, Wasserzähler kalt alle 6 Jahre, Wasserzähler warm alle 5 Jahre, Wärmezähler alle 5 Jahre, Stromzähler je nach Genauigkeitsklasse 8 bis 16 Jahre, Gaszähler 16 Jahre, medizinische Blutdruckmessgeräte alle 2 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist darf das Gerät nicht mehr im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Die Eichbehörden führen Stichproben-Kontrollen durch, Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.

Was passiert bei einer Eichprüfung?

Die Eichbehörde prüft das Messgerät auf Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen. Geprüft werden Messgenauigkeit (innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen), Konstruktion (Manipulationssicherheit, korrekte Bedienelemente), Software (bei elektronischen Geräten), Konformitäts-Kennzeichnung (CE-Marke nach Modul B+D, B+F oder B+H der Messgeräte-Richtlinie). Bestätigt sich die Konformität, wird die Eichmarke angebracht: ein staatlicher Stempel mit Jahresangabe (etwa eine 2025-Markierung für Eichung im Jahr 2025). Eichmarken sind manipulationssicher gestaltet und mit Plomben oder Klebeetiketten versehen. Wer eine Eichmarke entfernt oder ändert, macht sich strafbar nach § 50 MessEG.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

§ 60 MessEG sieht Ordnungswidrigkeit-Bußgelder bis 20.000 Euro vor, bei vorsätzlichen Verstößen bis 50.000 Euro. Besonders schwere Fälle nach § 50 MessEG (Manipulation an Messgeräten, vorsätzlich unrichtige Messwerte zum Nachteil des Verbrauchers) sind Straftaten mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Beispielfälle aus der Eichbehörden-Praxis: ein Lebensmittelhändler wurde 2022 in Niedersachsen mit 8.500 Euro Bußgeld belegt, weil er drei Waagen ungeprüft verwendete. Eine Tankstellen-Kette in Bayern erhielt 2023 ein Bußgeld von 28.000 Euro, weil 12 Zapfsäulen abgelaufene Eichfristen hatten. Bei systematischen Verstößen drohen zusätzlich gewerbliche Auflagen, etwa die Untersagung des weiteren Betriebs der Messgeräte bis zur Neueichung.

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Quellen

Worauf dieser Ratgeber sich stützt

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