Ratgeber · Recht & Eichpflicht

Gesetzliche Einheiten: EinhZeitG, EinhV und EU-Richtlinie 80/181/EWG

SI-Einheiten sind in Deutschland und der EU verpflichtend für amtliche und geschäftliche Anlässe. Imperial darf nur ergänzend angegeben werden. Die Brexit-Lockerung 2022 hat das Vereinigte Königreich aus dem System gelöst.

8 Min Lesezeit 1.867 Wörter 5 FAQs
Eike-Christian Ramcke
Eike-Christian RamckeGeschäftsführer · Verantwortlich gem. § 18 Abs. 2 MStV
Geprüft am

Wer in Deutschland eine Rechnung schreibt, eine Werbeanzeige schaltet oder ein Behördenformular ausfüllt, muss SI-Einheiten verwenden. Imperial wie Zoll oder Pound darf nur ergänzend stehen, nie als alleinige Mess-Angabe. Das ist die Vorgabe des Einheiten- und Zeitgesetzes (EinhZeitG), präzisiert durch die Einheitenverordnung (EinhV) und harmonisiert mit der EU-Maßeinheitenrichtlinie 80/181/EWG. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder bis 50.000 Euro.

Die Rechtsgrundlage in Deutschland

Das Einheiten- und Zeitgesetz wurde mit dem Mess- und Eichgesetz am 25. Juli 2013 neu gefasst (BGBl. I S. 2722). Es löste das alte Gesetz über Einheiten im Messwesen von 1969 ab. § 1 EinhZeitG legt fest:

Im geschäftlichen und amtlichen Verkehr sind als gesetzliche Einheiten die im Internationalen Einheitensystem (SI) festgelegten Einheiten zu verwenden, ergänzt um die nach EU-Recht zugelassenen weiteren Einheiten.

Die operative Detail-Regelung erfolgt in der Einheitenverordnung (EinhV) vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2272). Sie listet die zulässigen Einheiten auf, regelt die Schreibweise und nennt Ausnahmen für Spezialgebiete.

Die zulässigen Einheiten nach EinhV

Die EinhV unterscheidet drei Kategorien:

SI-Basiseinheiten (sieben Stück):

  • Meter (m) für Länge
  • Kilogramm (kg) für Masse
  • Sekunde (s) für Zeit
  • Ampere (A) für elektrische Stromstärke
  • Kelvin (K) für thermodynamische Temperatur
  • Mol (mol) für Stoffmenge
  • Candela (cd) für Lichtstärke

Abgeleitete SI-Einheiten mit eigenen Namen (Auswahl):

  • Hertz (Hz) für Frequenz
  • Newton (N) für Kraft
  • Pascal (Pa) für Druck
  • Joule (J) für Energie
  • Watt (W) für Leistung
  • Volt (V) für elektrische Spannung
  • Ohm (Ω) für elektrischen Widerstand
  • Farad (F) für elektrische Kapazität
  • Grad Celsius (°C) für Temperatur (ergänzend zu Kelvin)

Zugelassene Nicht-SI-Einheiten:

  • Liter (l oder L) für Volumen
  • Tonne (t) für Masse, 1 t = 1.000 kg
  • Bar (bar) für Druck, 1 bar = 100.000 Pa
  • Stunde (h), Tag (d), Jahr (a) für Zeit
  • Hektar (ha) für Fläche, 1 ha = 10.000 m²
  • Grad (°), Bogenminute (′), Bogensekunde (″) für Winkel

Spezial-Einheiten für bestimmte Bereiche sind erlaubt: in der Schifffahrt Seemeile (nmi) und Knoten (kn), in der Atomphysik Elektronenvolt (eV), in der Astronomie Astronomische Einheit (AE) und Parsec (pc).

Nicht zulässig sind im geschäftlichen Verkehr alle imperialen Einheiten als primäre Angabe: Zoll, Fuß, Yard, Meile (außer Seemeile), Pound, Unze, Stone, Pint, Gallon. Diese dürfen nur ergänzend zur SI-Angabe stehen, etwa “47,5 cm (18,7 in)” oder “1,5 kg (3,3 lb)”.

Die EU-Maßeinheitenrichtlinie 80/181/EWG

Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 1979 (in Kraft seit 1980, mehrfach geändert, zuletzt durch 2009/3/EG) ist das EU-weite Pendant zum deutschen Einheiten-Gesetz. Sie schreibt:

  • SI-Einheiten als verbindlich für amtliche und geschäftliche Anlässe in allen Mitgliedstaaten.
  • Eine harmonisierte Liste zugelassener Nicht-SI-Einheiten (Liter, Tonne, Bar etc.).
  • Einheitliche Schreibweise von Einheitenzeichen (etwa “kg” statt “kilo” oder “kgs”).
  • Übergangs-Regelungen für ergänzende Imperial-Angaben, vor allem für Großbritannien und Irland.

Die Übergangs-Regelungen wurden mehrfach verlängert. In der Fassung von 2009 (Richtlinie 2009/3/EG) wurde die Frist unbefristet verlängert, weil eine vollständige Abschaffung der Imperial-Begleitangaben im Vereinigten Königreich politisch nicht durchsetzbar war. Trotzdem mussten Imperial-Angaben in der EU immer SI-konform begleitet werden, nicht als Hauptangabe stehen.

Beispiele für SI-Pflicht im Alltag

Wo gilt die SI-Pflicht konkret im Geschäftsverkehr? Eine kleine Auswahl:

BereichPflichtangabe in SIImperial nur ergänzend
Lebensmittel-VerpackungGewicht in g/kg, Volumen in ml/lggf. oz, fl oz zusätzlich
BekleidungGröße in cm (Umfang, Länge)inch zusätzlich für US/UK-Markt
Bau- und HolzhandelLängen in m, mminch/foot zusätzlich für US-Material
TreibstoffVolumen in Liter, Preis pro Litergallon-Werte nicht zulässig
EnergieVerbrauch in kWh, MJBTU nicht als Primär
PharmaWirkstoff in mg, mlgrain, drop nicht als Primär
WerkzeugeDrehmoment in Nmfoot-pound nur ergänzend
Geschwindigkeitkm/hmph nur ergänzend

Selbst wenn ein deutscher Anbieter ein US-Produkt mit Imperial-Spezifikation importiert, muss er bei der Wieder-Vermarktung in Deutschland die SI-Angaben hinzufügen. Etiketten und Verpackungen müssen entsprechend angepasst werden.

Die Brexit-Lockerung im UK 2022

Mit dem Brexit am 31. Januar 2020 endete die EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs. Damit ist die EU-Maßeinheitenrichtlinie nicht mehr unmittelbar verbindlich. Großbritannien nutzte diese Freiheit, um eine kulturell tief verankerte Tradition zu stärken: Imperial-Einheiten.

2022 führte das Department for Business, Energy and Industrial Strategy (BEIS) eine öffentliche Konsultation durch, ob die Pflicht zur SI-Hauptangabe gelockert werden sollte. Das Ergebnis: Einzelhändler und Gastronomen dürfen seitdem Imperial-Einheiten (Pint, Pound, Yard, Inch) als primäre Mess-Angabe verwenden, ohne metrische Zusatzangabe.

Konkrete Auswirkungen:

  • Pub-Bier: weiterhin in Pints (568 ml), seit 1824 unverändert.
  • Lebensmittel im Einzelhandel: dürfen wieder primär in Pounds und Ounces angegeben werden, nicht nur metrisch.
  • Stoff-Verkauf: kann in Yards erfolgen, ohne Meter-Begleitangabe.
  • Treibstoff: bleibt in Litern, weil internationale Industrie-Praxis.
  • Behörden-Dokumente: bleiben in SI.

Eine vollständige Rückkehr zu Imperial war politisch nicht beabsichtigt. Brexit-Befürworter wollten lediglich die kulturelle Tradition stärken und eine politische Botschaft der Souveränität setzen. Im Industrie-Alltag dominieren SI-Einheiten weiterhin, weil britische Firmen international agieren und EU-Partner SI verlangen.

Gesetzliche Einheiten Hierarchie Deutschland und EU Gesetzliche Einheiten: Hierarchie der Vorschriften BIPM Sèvres SI-System, weltweit verbindlich EU-Maßeinheitenrichtlinie 80/181/EWG SI-Pflicht, Liste zugelassener Nicht-SI-Einheiten EinhZeitG (BGBl. I 2013 S. 2722) § 1: SI im amtlichen und geschäftlichen Verkehr EinhV (BGBl. I 1985 S. 2272) Detail-Liste zulässiger Einheiten Verstöße: Bußgeld bis 50.000 Euro nach § 60 MessEG
Hierarchie der gesetzlichen Einheiten von BIPM über EU-Richtlinie bis zur deutschen Verordnung

Beispielfall: ein Online-Shop mit US-Produkten

Ein deutscher Online-Händler importiert Werkzeuge aus den USA. Auf dem Original-Etikett steht: “Length 18 inches, weight 2.5 lbs”. Was muss er beim Verkauf nach Deutschland tun?

Nach § 1 EinhZeitG und EinhV muss die Produkt-Beschreibung primär in SI-Einheiten erfolgen: “Länge 45,7 cm, Gewicht 1,13 kg”. Die Imperial-Angabe darf ergänzend stehen, etwa “45,7 cm (18 in), 1,13 kg (2,5 lb)”. Steht nur “18 inches, 2.5 lbs” ohne SI-Angabe, ist das ein Verstoß und kann von Wettbewerbern oder Verbraucherschützern abgemahnt werden.

Bei der Eichbehörde wäre der Verstoß als Ordnungswidrigkeit nach § 60 MessEG ahndbar, in der Praxis greifen aber meist Wettbewerber zuerst zu, weil sie schneller eine Abmahnung aussprechen können. Die Anwaltskosten einer Erst-Abmahnung liegen bei 800 bis 1.500 Euro plus Unterlassungserklärung.

Beispielfall: ein deutscher Hersteller exportiert in das UK

Ein deutscher Wein-Produzent verkauft Flaschen mit 0,75 Liter Inhalt. Beim Export ins Vereinigte Königreich darf er weiterhin die SI-Angabe nutzen, weil sie in der EU üblich und international anerkannt ist. Die UK-Lockerung 2022 erlaubt Händlern die Imperial-Hauptangabe, zwingt sie aber nicht dazu.

Für die Vermarktung im UK-Einzelhandel kann ein Aufkleber mit “0,75 l (1,32 imperial pints)” sinnvoll sein, weil britische Verbraucher Pint-Angaben besser einschätzen können. Pflicht ist das nicht. Wer aber nur “0,75 Liter” angibt, riskiert Verkaufseinbußen durch unklare Größenangabe.

In den USA dagegen ist eine reine Liter-Angabe für Wein-Flaschen üblich, weil Wein-Etiketten international sind. US-Wein-Flaschen tragen meist “750 ml” oder “750mL”, manchmal mit “25,4 fl oz” als Ergänzung.

Behörden-Dokumente und Verträge

Steuerbescheide, Gerichtsurteile, Verträge und Behördenbescheide müssen SI-Einheiten verwenden. Eine Grundsteuer-Berechnung in Quadratfuß ist unzulässig, sie muss in Quadratmeter erfolgen. Ein Bauvertrag mit Maßangaben in Zoll wäre nichtig oder zumindest auslegungsbedürftig.

In Mietverträgen wird die Wohnfläche immer in Quadratmetern angegeben (geregelt durch DIN 277 oder Wohnflächenverordnung). Bei Strom- und Gasverträgen sind kWh und Kubikmeter Standard. Bei Arbeitsverträgen mit Reisekosten-Pauschalen werden Kilometer abgerechnet, nicht Meilen.

Die Justiz hat in Streitfällen klare Linien gezogen: Imperial-Angaben sind im deutschen Rechtsverkehr nicht primär zulässig, wer sie nutzt, riskiert Unwirksamkeit oder Anfechtung. Bei internationalen Verträgen sind beide Angaben üblich, der SI-Wert hat aber rechtlich Vorrang.

Lebensmittel-Kennzeichnung als Spezialfall

Die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, EU 1169/2011) regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sie verlangt Nettomengen-Angaben in Gramm, Kilogramm, Milliliter oder Liter. Imperial-Einheiten sind unzulässig, auch nicht ergänzend.

Bei Importprodukten aus den USA, deren Originaletikett “16 fl oz” zeigt, muss der EU-Importeur ein Zusatzetikett mit “473 ml” anbringen. Das gilt für Cola, Mineralwasser, Suppen, Konserven und so weiter. Manche US-Hersteller haben spezielle EU-Etiketten mit metrischen Werten, die das automatisch lösen.

In Großbritannien wurde die LMIV mit dem Brexit teilweise in nationales Recht überführt. Lebensmittel-Kennzeichnung bleibt dort weiter metrisch, weil sie an die EU-Verordnung angelehnt ist. Pint-Bier im Pub ist dagegen kein verpacktes Lebensmittel und fällt unter andere Regeln (Weights and Measures Act).

Pharmazeutische Spezifika

Bei Arzneimitteln gelten besondere Anforderungen. Das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verlangen Mengen- und Wirkstoff-Angaben in SI-Einheiten. Imperial-Einheiten wie grain (0,0648 g) sind in deutschen Arzneimitteln nicht zulässig.

Bei US-Importen (etwa wenn ein Patient ein in den USA verschriebenes Medikament nach Deutschland mitbringt) müssen Apotheken die Imperial-Angaben in SI umrechnen. Ein US-Rezept mit “5 grains aspirin” entspricht 324 mg, was im deutschen System ungewöhnlich ist. Standard-Aspirin-Tabletten haben in Deutschland 100, 300 oder 500 mg.

In der Veterinärmedizin gibt es ähnliche Anforderungen. Dosierungs-Angaben für Tiere müssen in SI erfolgen, auch wenn US-Fachliteratur oft in pounds-per-day oder grains-per-pound-Bodyweight rechnet.

Die Wettbewerbsrechtliche Dimension

Neben dem Ordnungsrecht (§ 60 MessEG) greift auch das Wettbewerbsrecht. Eine fehlende SI-Angabe kann als irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG gewertet werden, weil sie den Verbraucher von einer informierten Entscheidung abhält. Die Wettbewerbszentrale, IDO Verband und Verbraucherzentralen verfolgen solche Verstöße aktiv.

Typische Abmahnfälle:

  • Online-Shops, die Produktmaße nur in Zoll angeben, ohne Meter-Begleitangabe.
  • Werbeanzeigen mit “16 oz Steak” ohne Gramm-Angabe.
  • Fitness-Studios mit Gewichtsangaben nur in Pounds.
  • Import-Shops, die Imperial-Tafeln nicht in SI umrechnen.

Die Abmahnkosten liegen bei 800 bis 1.500 Euro für die erste Abmahnung, Vertragsstrafen pro Wiederholungsfall bei 5.001 bis 10.000 Euro. Wer dreimal abgemahnt wird, kann schnell vierstellige Kosten haben. Vermeidung ist deutlich günstiger als Korrektur.

Was die Pflicht zur SI-Konformität für Händler und Behörden bedeutet

Wer in Deutschland gewerblich tätig ist oder amtliche Dokumente erstellt, muss SI-Einheiten verwenden. Das gilt für Lebensmittel-Etiketten, Werbung, Verträge, Behördenbescheide und Online-Shops. Imperial-Einheiten dürfen nur ergänzend stehen, nie als alleinige Mess-Angabe. Wer importierte Produkte vertreibt, muss SI-Etiketten anbringen oder ergänzen.

Im UK-Markt sind seit der Lockerung 2022 wieder Imperial-Primärangaben möglich. Wer dorthin exportiert, kann SI-Angaben beibehalten oder Imperial-Etiketten ergänzen, je nach Zielgruppe. In den USA bleiben Imperial-Angaben Standard, in der EU dagegen bleibt SI verpflichtend. Die Brexit-Lockerung ändert daran nichts.

Die rechtlichen Konsequenzen sind real: Bußgelder bis 50.000 Euro, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Vertragsstreitigkeiten. Wer als Händler einen Online-Shop betreibt, sollte die Etiketten und Produktbeschreibungen regelmäßig auf SI-Konformität prüfen. Wer als Behörde Dokumente erstellt, hat ohnehin nur SI-Angaben zu verwenden. Die Einhaltung ist nicht kompliziert, erfordert aber Bewusstsein und Routine.

Wenn dir ein Fehler auffällt oder eine Quelle veraltet ist, schreib an info@akara-solutions.de, bestätigte Korrekturen dokumentieren wir auf /korrekturen/.

FAQ

Häufige Fragen

Was schreibt das deutsche Einheiten- und Zeitgesetz vor?

Das Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG vom 25.07.2013, BGBl. I S. 2722) regelt, welche Einheiten im amtlichen und geschäftlichen Verkehr in Deutschland verpflichtend zu verwenden sind. § 1 EinhZeitG legt fest, dass die SI-Einheiten und die nach EU-Richtlinie 80/181/EWG zugelassenen ergänzenden Einheiten zu verwenden sind. Konkretisiert wird das durch die Einheitenverordnung (EinhV vom 13.12.1985, BGBl. I S. 2272), die im Detail die zulässigen Einheiten auflistet. Imperiale Einheiten wie Zoll oder Pound dürfen nur ergänzend angegeben werden, nicht als alleinige Mess-Größe. Bei Verstößen drohen Bußgelder nach § 60 MessEG. Auch Behördenbriefe, Steuerbescheide und Vertragstexte müssen SI-Einheiten verwenden.

Welche Einheiten sind nach EinhV zulässig?

Die Einheitenverordnung listet in Anlagen die zulässigen Einheiten: zunächst die sieben SI-Basiseinheiten (Meter, Kilogramm, Sekunde, Ampere, Kelvin, Mol, Candela) und die abgeleiteten SI-Einheiten (Hertz, Newton, Pascal, Joule, Watt, Volt, Ohm, Farad, Tesla und so weiter). Hinzu kommen einige Nicht-SI-Einheiten, die EU-weit zugelassen sind: Liter, Tonne, Bar, Stunde, Tag, Grad Celsius, Grad-Bogenmaß, Hektar. Bestimmte Spezialfelder dürfen weitere Einheiten verwenden: in der Schifffahrt die Seemeile und der Knoten, in der Astronomie die Astronomische Einheit, in der Atomphysik das Elektronenvolt. Imperial-Einheiten sind weder als Primär- noch als alleinige Angabe zulässig, nur als Zusatz neben SI-Einheiten.

Was regelt die EU-Maßeinheitenrichtlinie 80/181/EWG?

Die EU-Maßeinheitenrichtlinie 80/181/EWG vom 20.12.1979 (zuletzt geändert durch 2009/3/EG vom 11.03.2009) vereinheitlicht das Maßsystem in der gesamten Europäischen Union. Sie schreibt SI-Einheiten als verbindlich vor, lässt eine begrenzte Liste ergänzender Einheiten zu (Liter, Tonne, Bar usw.) und harmonisiert die Schreibweise von Einheiten-Zeichen. Hintergrund der Richtlinie: Binnenmarkt. Ohne einheitliche Maße wären grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz kompliziert. Die Richtlinie wurde mehrfach angepasst, zuletzt 2009 mit einer Verlängerung der Übergangsfristen für ergänzende Imperial-Einheiten. Diese Übergangsfrist wurde 2009 unbefristet verlängert, weil Großbritannien Imperial-Einheiten kulturell stark verankert behält.

Was hat sich für das Vereinigte Königreich seit dem Brexit geändert?

Mit dem Brexit am 31. Januar 2020 endete die EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs. Die EU-Maßeinheitenrichtlinie ist seitdem nicht mehr verbindlich. 2022 nutzte die britische Regierung diese Freiheit für eine Lockerung: Einzelhändler dürfen Imperial-Einheiten (Pint, Pound, Yard) als primäre Mess-Angabe verwenden, ohne metrische Zusatzangabe. Vorher war SI-Pflicht mit Imperial nur als Ergänzung erlaubt. Die Lockerung betrifft Einzelhandel und Gastronomie, nicht Treibstoff (weiter in Litern) oder offizielle Behörden-Dokumente (weiter SI). Wer als deutsches Unternehmen in das UK exportiert, muss prüfen, ob britische Kunden Imperial-Etiketten erwarten. EU-Hersteller dürfen weiterhin SI nutzen, müssen Imperial aber nicht ergänzen.

Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die SI-Pflicht?

Verstöße gegen die Einheitenverordnung gelten als Ordnungswidrigkeit nach § 60 MessEG mit Bußgeld bis 20.000 Euro. Bei vorsätzlichen Verstößen kann das Bußgeld auf 50.000 Euro steigen. In der Praxis verhängen die Eichbehörden bei erstmaligen Verstößen oft niedrigere Bußgelder von 1.000 bis 5.000 Euro, vor allem wenn der Verstoß aus Unkenntnis erfolgte. Bei systematischen Verstößen (etwa ein Online-Shop, der alle Produkte nur in inches angibt) drohen höhere Bußgelder und gewerbliche Auflagen. Wettbewerbsrechtlich können Konkurrenten oder Verbraucherverbände nach § 8 UWG abmahnen, weil eine fehlende SI-Angabe als irreführende Werbung gewertet werden kann. Verbraucher haben einen Anspruch auf verständliche Mess-Angaben, die ohne Zusatzwissen lesbar sind.

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Quellen

Worauf dieser Ratgeber sich stützt

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